Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Kundenkreis

Stand: 13.Juli 2026

01 Das Angebot der CareDoc UG (haftungsbeschränkt) richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

02 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Webapplikation und der mobilen Anwendung von CareDoc sowie für die hierzu vereinbarten Zusatzleistungen.

03 Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. CareDoc ist berechtigt, vor Vertragsschluss angemessene Nachweise der Unternehmereigenschaft anzufordern.

§ 1 Vertragsgegenstand

01 Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Webapplikation unter www.dashboard.caredoc.digital und die Nutzung der mobilen Anwendung. Die Webapplikation ermöglicht dem Kunden die Erstellung, Verwaltung und Organisation seiner Leistungsnachweise, Rechnungen, Budgets und Abtretungserklärungen. Der Kunde und die von ihm bestimmten Mitarbeiter erhalten hierzu Zugang zur Webapplikation und mobilen Anwendung

02 Der Umfang der zur Verfügung gestellten Dienste ist unter https://www.caredoc.digital definiert. CareDoc UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, die Inhalte zu aktualisieren oder gegen andere, gleichwertige Inhalte auszutauschen.

03 CareDoc UG (haftungsbeschränkt) gewährt dem Kunden ein eingeschränktes, vertraglich festgelegtes, nicht ausschließliches und nicht auf Dritte übertragbares Recht, das Produkt in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den Regelungen in § 5 zu nutzen.

04 Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif und den vereinbarten Zusatzleistungen. Für Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen und spätere Preisänderungen gelten die Regelungen in § 4.

05 CareDoc setzt zur Bereitstellung der Software Hosting-Dienstleister ein. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, die Verarbeitungsorte sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen einschließlich der Datensicherung richten sich nach dem AVV und den zugehörigen Anlagen. Die Verantwortung von CareDoc für die Erfüllung der eigenen vertraglichen Pflichten bleibt durch den Einsatz dieser Dienstleister unberührt. Für die Verfügbarkeit der CareDoc-Software gelten die Regelungen in § 11 sowie gegebenenfalls ergänzend vereinbarte Service Level Agreements (SLA).

06 Soweit Wartungsarbeiten am System durchgeführt werden, wird der Kunde rechtzeitig vorher per E-Mail über den voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende dieser Wartungsarbeiten informiert werden. Während des Zeitraums der Wartungsarbeiten ist die Webapplikation nicht erreichbar.

07 Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

08 CareDoc UG (haftungsbeschränkt) weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

§ 2 Vertragsschluss, Testphase, Vertragslaufzeit und Kündigung

01 Der Vertrag kommt je nach Vertriebsweg wie folgt zustande: (a) bei Abschluss im Wege der Online-Registrierung auf der CareDoc-Plattform mit Abschluss der Registrierung und der Wahl eines Tarifs durch den Kunden; (b) bei Abschluss im Rahmen eines individuell vereinbarten Vertrags (Angebot, Rahmenvertrag, Einzelvertrag, insbesondere CareDoc Individual) mit Unterzeichnung bzw. Bestätigung des betreffenden Angebots oder Einzelvertrags durch beide Parteien. Der so bestimmte Zeitpunkt gilt als Vertragsschluss bzw. Vertragsbeginn im Sinne dieser AGB. Erfolgt die Tarifwahl erst nach Abschluss der Registrierung, ist der Zeitpunkt der Tarifwahl maßgeblich. Die bloße Registrierung oder der Beginn einer Testphase begründet noch keinen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag und setzt die an den Vertragsbeginn anknüpfenden Fristen, insbesondere nach § 4 Absatz 20, nicht in Gang.

02 CareDoc kann dem Kunden eine unentgeltliche Testphase einräumen. Beginn, Dauer und Leistungsumfang der Testphase werden dem Kunden bei deren Einrichtung mitgeteilt oder individuell vereinbart. Während der Testphase kann der Kunde die hierfür freigeschalteten Funktionen unentgeltlich nutzen. Die für die Nutzung einschlägigen Regelungen dieser AGB gelten auch während der Testphase; eine Vergütungspflicht entsteht dadurch nicht. Soweit bereits während der Testphase personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, setzt dies den Abschluss des AVV voraus; dessen Regelungen gelten bereits für diese Verarbeitung.

03 Wird bis zum Ende der Testphase kein kostenpflichtiger Tarif gewählt und kein individueller Vertrag nach Absatz 01 Buchstabe (b) geschlossen, endet die Testphase ohne Kündigung; der Zugang zur Nutzung der Software wird gesperrt. Ein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif erfolgt in diesem Fall nicht. Für die weitere Nutzung muss der Kunde aktiv einen kostenpflichtigen Tarif wählen oder einen individuellen Vertrag nach Absatz 01 Buchstabe (b) schließen. Der CareDoc-Support kann die Tarifwahl auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden für diesen vornehmen, insbesondere zur Umsetzung einer individuellen Vereinbarung. Bei einer solchen Tarifwahl ist deren Vornahme durch den Support im Auftrag des Kunden maßgeblich; bei individuellen Verträgen bleibt Absatz 01 Buchstabe (b) maßgeblich. Gesetzliche und vertragliche Rechte des Kunden auf Datenexport, Datenabruf, Datenrückgabe und Löschung bleiben von der Zugangssperre unberührt.

04 Wählt der Kunde bereits vor dem Ende der Testphase einen kostenpflichtigen Tarif oder schließt er während der Testphase einen individuellen Vertrag nach Absatz 01 Buchstabe (b), bleibt die mitgeteilte oder vereinbarte Dauer der Testphase unverändert. Nach deren Ablauf geht die Nutzung ohne erneute Tarifwahl automatisch in den gewählten oder vereinbarten kostenpflichtigen Tarif über, sofern der Vertrag nicht zuvor wirksam beendet wurde. Die Vergütungspflicht und der erste entgeltliche Abrechnungszeitraum beginnen erst nach Ablauf der Testphase. Die erste vereinbarte monatliche oder jährliche Tariflaufzeit beginnt ebenfalls erst nach Ablauf der Testphase, soweit individuell nichts anderes vereinbart ist. Der Vertragsschluss bzw. Vertragsbeginn im Sinne von Absatz 01, insbesondere für die Frist nach § 4 Absatz 20, bleibt hiervon unberührt.

05 Der Vertrag wird für die bei Vertragsschluss (im Sinne von Absatz 01) vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot, Bestellprozess oder Einzelvertrag vereinbarten Bedingungen.

06 Bei monatlicher Vertragslaufzeit wird der Vertrag zunächst für einen Monat geschlossen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

07 Bei jährlicher Vertragslaufzeit wird der Vertrag zunächst für zwölf Monate geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

08 Individuell vereinbarte Vertragslaufzeiten, insbesondere im Rahmen von CareDoc Individual, gehen den vorstehenden Regelungen vor.

09 Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über eine von CareDoc hierfür innerhalb der Software bereitgestellte Kündigungsfunktion erfolgen. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung.

10 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11 Ein wichtiger Grund liegt für CareDoc insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung mit einem erheblichen Teil der geschuldeten Vergütung in Verzug ist und den Zahlungsrückstand nicht innerhalb einer von CareDoc gesetzten angemessenen Frist ausgleicht.

12 Ein wichtiger Grund kann außerdem vorliegen, wenn eine Partei trotz vorheriger Abmahnung wiederholt oder erheblich gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt und der Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt wird. Einer vorherigen Abmahnung oder Fristsetzung bedarf es nicht, wenn diese gesetzlich entbehrlich oder aufgrund der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.

13 CareDoc ist insbesondere berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde CareDoc missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt, die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Systeme von CareDoc erheblich gefährdet oder unbefugten Dritten vorsätzlich Zugang zur Software gewährt und CareDoc eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses deshalb nicht zugemutet werden kann.

14 Soweit lediglich eine vorübergehende Sperrung des Zugangs als milderes Mittel ausreichend und für CareDoc zumutbar ist, kann CareDoc den Zugang zunächst vorübergehend sperren. Der Kunde wird über die Sperrung und deren Grund informiert, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.

15 Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Berechtigung des Kunden zur Nutzung von CareDoc. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

16 Die Möglichkeiten des Kunden zum Export seiner Daten während der Vertragslaufzeit sowie die Möglichkeiten eines nachträglichen Datenexports über den CareDoc-Support richten sich nach dem Abschnitt „Datenexport und Vertragsende“.

17 Die Aufbewahrung, Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten nach Vertragsende richtet sich nach dem zwischen CareDoc und dem Kunden geschlossenen AVV sowie den hierzu getroffenen vertraglichen Regelungen.

18 Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf einer vereinbarten Mindest- oder Jahresvertragslaufzeit ordentlich, endet der Vertrag erst zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütung für den verbleibenden Zeitraum erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht.

19 Gesetzliche Rechte zur Kündigung, Minderung, zum Rücktritt oder sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam vertraglich abbedungen oder eingeschränkt wurden.

§ 3 Vertragsänderungen

01 CareDoc ist berechtigt, diese AGB und sonstige Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

02 Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Änderung aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, relevanter Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen, technischer Entwicklungen, geänderter Sicherheitsanforderungen oder zur Beseitigung von Regelungslücken, Unklarheiten oder Widersprüchen erforderlich ist.

03 CareDoc kann die Vertragsbedingungen außerdem an Weiterentwicklungen oder Änderungen der angebotenen Leistungen anpassen, sofern hierdurch wesentliche vertraglich vereinbarte Leistungen nicht ohne angemessenen Ausgleich zum Nachteil des Kunden eingeschränkt werden.

04 Änderungen, die den Vertragsgegenstand wesentlich verändern, wesentliche Leistungspflichten neu begründen oder das vertragliche Verhältnis wesentlich zulasten des Kunden verschieben, bedürfen grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, soweit die Änderung nicht aufgrund zwingender gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben erforderlich ist.

05 CareDoc informiert den Kunden über Änderungen in Textform, insbesondere per E-Mail. Die Mitteilung erfolgt grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten der Änderung und enthält die geänderten Bestimmungen sowie den vorgesehenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.

06 Soweit eine Änderung die vertragliche Rechtsposition des Kunden nicht nur unerheblich berührt, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen.

07 CareDoc wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines Widerspruchs hinweisen.

08 Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten für das bestehende Vertragsverhältnis grundsätzlich die bisherigen Vertragsbedingungen fort. Ist CareDoc die Fortführung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen aufgrund des der Änderung zugrunde liegenden sachlichen Grundes nicht zumutbar, kann CareDoc den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist kündigen, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wird.

09 Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden erfolgen oder seine vertragliche Rechtsposition nicht nachteilig berühren, können mit Mitteilung an den Kunden zum angegebenen Zeitpunkt wirksam werden.

10 Änderungen der vereinbarten Preise richten sich ausschließlich nach den hierfür vorgesehenen Preisänderungsregelungen und werden nicht auf Grundlage dieser allgemeinen Änderungsklausel vorgenommen.

11 Änderungen des Vertrags über die Auftragsverarbeitung (AVV) richten sich ausschließlich nach dem in § 10 Absatz 2 AVV geregelten Änderungsverfahren. § 3 der AGB findet auf Änderungen des AVV keine Anwendung; dies gilt insbesondere für die dort geregelten Mitteilungs- und Widerspruchsfristen sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerspruchs.

§ 4 Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

01 Die Vergütung für die Nutzung der Webapplikation und der mobilen Anwendung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (im Sinne von § 2 Absatz 01) vereinbarten Zusatzmodulen und sonstigen Leistungen. Maßgeblich ist die jeweils im Vertrag bzw. Bestellprozess vereinbarte Preisliste von CareDoc UG (haftungsbeschränkt).

02 CareDoc bietet insbesondere die Tarife „Starter“, „Starter+“, „Professional“, „Professional+“ und „Business“ an. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen Anzahl von Kunden sowie des jeweils enthaltenen Leistungsumfangs. Der jeweils gebuchte Tarif berechtigt zur Nutzung der im Tarif vorgesehenen Funktionen bis zu der für den Tarif festgelegten maximalen Anzahl von Kunden.

03 Die jeweils zum Tarif gehörenden Grundfunktionen umfassen, soweit im jeweiligen Tarif nicht anders ausgewiesen, insbesondere die Nutzung der mobilen Anwendung, die Erstellung und Verwaltung von Leistungsnachweisen, die Rechnungserstellung sowie die Budgetplanung.

04 Die maximal zulässige Anzahl von Kunden bezieht sich auf die im Rahmen der Webapplikation bzw. mobilen Anwendung durch den Kunden verwalteten Kunden. Eine Überschreitung des im gebuchten Tarif vorgesehenen Kundenlimits ist nicht zulässig. CareDoc kann dem Kunden bei Erreichen oder Überschreiten des Limits den Wechsel in einen für die tatsächliche Nutzung geeigneten Tarif anbieten.

05 Der Kunde kann zusätzlich zu seinem Tarif verfügbare Zusatzmodule buchen. Zusatzmodule werden, sofern im Tarif nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gesondert vergütet. Der Preis eines Zusatzmoduls richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Preis.

06 Das Zusatzmodul „Einsatzplanung“ ist in den Tarifen „Starter“ und „Starter+“ zu einem gesonderten monatlichen Entgelt von 29,00 EUR sowie in den Tarifen „Professional“ und „Professional+“ zu einem gesonderten monatlichen Entgelt von 49,00 EUR buchbar. Im Tarif „Business“ ist die Einsatzplanung bereits im Tarif enthalten.

07 Für Kunden mit besonderen Anforderungen kann CareDoc unter der Bezeichnung „CareDoc Individual“ individuelle Tarife und Leistungsumfänge vereinbaren. Für diese Verträge gelten die jeweils individuell vereinbarten Preise, Leistungsgrenzen und sonstigen Vertragsbedingungen.

08 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

09 Bei monatlicher Zahlungsweise wird die vereinbarte monatliche Vergütung monatlich abgerechnet. Bei jährlicher Zahlungsweise wird die vereinbarte Jahresvergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet. Die konkrete Zahlungsweise und der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem Vertrag bzw. dem Bestellprozess.

10 Für Tarife mit einer jährlichen Zahlungsweise kann gegenüber der monatlichen Zahlungsweise ein Preisvorteil gewährt werden. Die konkrete Jahresvergütung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste.

11 Für Zusatzmodule kann eine abweichende Preisgestaltung gelten. Soweit für ein Zusatzmodul ein Jahrespreis ausgewiesen ist, ergibt sich dieser aus der jeweils geltenden Preisliste. Ein Preisnachlass gegenüber der monatlichen Zahlungsweise wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich in der Preisliste ausgewiesen ist.

12 Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der vom Kunden gewählten Zahlungsweise und des gebuchten Leistungsumfangs. Änderungen des Tarifs oder die Buchung bzw. Abbestellung von Zusatzmodulen werden zu dem im Bestellprozess oder Vertrag festgelegten Zeitpunkt wirksam und entsprechend ab diesem Zeitpunkt abgerechnet.

13 Rechnungen werden dem Kunden grundsätzlich in elektronischer Form an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist und Rechnungen empfangen werden können.

14 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem von CareDoc UG (haftungsbeschränkt) angegebenen Konto bzw. die erfolgreiche Durchführung des vereinbarten Zahlungsdienstes maßgeblich.

15 Der Kunde kann, soweit von CareDoc angeboten, insbesondere per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder über einen von CareDoc bereitgestellten Zahlungsdienstleister bezahlen. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird CareDoc die Belastung des angegebenen Kontos entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben veranlassen.

16 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist CareDoc UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verzugskosten geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachweisbaren Schadens bleibt unberührt.

17 Bei einem erheblichen Zahlungsrückstand kann CareDoc UG (haftungsbeschränkt) nach vorheriger angemessener Mahnung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden den Zugang zur Webapplikation und mobilen Anwendung vorübergehend sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während einer berechtigten Sperrung grundsätzlich bestehen.

18 Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif ist während der Vertragslaufzeit möglich, soweit CareDoc diesen Tarif anbietet. Der neue Tarif wird ab dem vereinbarten Umstellungszeitpunkt berechnet.

19 Eine Reduzierung des Tarifs oder die Abbestellung eines Zusatzmoduls richtet sich nach den im Vertrag, Bestellprozess oder der Preisliste vorgesehenen Kündigungs- bzw. Änderungsfristen.

20 CareDoc darf die Vergütung an nach Vertragsschluss veränderte Kosten für Hosting, erforderliche Softwarelizenzen, technische Dienstleister sowie Personal für Betrieb, Wartung, Sicherheit und Support anpassen. Maßgeblich ist die tatsächliche Kostenänderung je Vertragsleistung, gewichtet nach den jeweiligen Kostenanteilen. Kostensenkungen sind mit Kostensteigerungen zu verrechnen; eine Erhöhung der Gewinnmarge ist ausgeschlossen. CareDoc überprüft die Kosten mindestens jährlich und gibt verbleibende Kostensenkungen zum nächsten Abrechnungszeitraum entsprechend weiter.

Preiserhöhungen sind frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn (im Sinne von § 2 Absatz 01), höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten und ausschließlich zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit nach Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zulässig.

CareDoc kündigt Erhöhungen mindestens acht Wochen vorher in Textform an und erläutert den bisherigen und neuen Preis, die Berechnung, den Wirksamkeitszeitpunkt sowie die nachfolgenden Kundenrechte.

Der Kunde kann innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform widersprechen. Dann gelten die bisherigen Preise weiter; die ordentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Alternativ kann der Kunde vor Wirksamwerden der Erhöhung in Textform ohne ordentliche Kündigungsfrist zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Erhöhung kündigen. Vorauszahlungen für spätere Zeiträume werden anteilig erstattet. Ohne Widerspruch wird nur eine nach diesen Bestimmungen zulässige Erhöhung wirksam.

21 Individuell vereinbarte Preise, Rabatte, Sonderkonditionen oder sonstige abweichende Vergütungsvereinbarungen haben Vorrang vor den allgemeinen Preisen der Preisliste.

§ 5 Nutzungsumfang und berechtigte Nutzer

01 CareDoc UG (haftungsbeschränkt) stellt dem Kunden die Webapplikation sowie die mobile Anwendung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der Kunde erhält kein Eigentum an der Software, sondern ausschließlich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellten Dienste während der Vertragslaufzeit im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

02 Das Nutzungsrecht ist auf den Kunden und die von ihm ordnungsgemäß autorisierten Nutzer beschränkt. Als autorisierte Nutzer gelten insbesondere Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige Personen, denen der Kunde im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit einen Zugang zur Webapplikation oder mobilen Anwendung einräumt, soweit dies nach dem vereinbarten Leistungsumfang zulässig ist.

03 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingerichteten Benutzerkonten ausschließlich für die jeweils berechtigten Personen zu verwenden. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass jeder Nutzer ausschließlich die ihm zugewiesenen Zugangsdaten verwendet.

04 Der Kunde ist verpflichtet, CareDoc UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung eines Benutzerkontos, einen Verlust von Zugangsdaten oder eine sonstige Beeinträchtigung der Zugangssicherheit bekannt werden. CareDoc UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, betroffene Benutzerkonten aus Sicherheitsgründen vorübergehend zu sperren und nach Abstimmung mit dem Kunden wieder freizuschalten.

05 Der Kunde darf die Webapplikation und mobile Anwendung ausschließlich für seine eigenen betrieblichen Zwecke und im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs nutzen. Eine Nutzung zur Erbringung eigener Leistungen für Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

06 Eine Überlassung, Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung, Weitergabe oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Zugangs zur Webapplikation oder mobilen Anwendung an nicht autorisierte Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Benutzerkonten oder Zugangsdaten an andere Unternehmen oder sonstige Dritte.

07 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Webapplikation oder mobile Anwendung selbst oder durch Dritte zu vervielfältigen, zu verändern, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.

08 Der Kunde darf die von ihm im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung erzeugten oder aus der Webapplikation und mobilen Anwendung exportierten Daten und Dokumente für seine eigenen betrieblichen Zwecke verwenden, vervielfältigen, speichern und an solche Dritte weitergeben, gegenüber denen er hierzu rechtlich oder vertraglich berechtigt ist.

09 Der Kunde ist berechtigt, die von CareDoc bereitgestellten Schnittstellen und Exportfunktionen im vorgesehenen Umfang zu nutzen. Eine automatisierte Nutzung, die zu einer übermäßigen Belastung der Systeme von CareDoc führt oder technische Schutzmaßnahmen umgeht, ist nicht gestattet.

10 Der Kunde darf die Webapplikation und mobile Anwendung nicht für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise nutzen, die die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Systeme von CareDoc oder die Nutzung durch andere Kunden beeinträchtigt.

11 CareDoc UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, den Funktionsumfang der Webapplikation und mobilen Anwendung im Rahmen der Regelungen über Änderungen des Dienstes anzupassen, weiterzuentwickeln oder einzelne Funktionen durch technisch oder wirtschaftlich gleichwertige Funktionen zu ersetzen.

12 Mit Beendigung des Nutzungsvertrages endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Webapplikation und mobilen Anwendung. Die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Herausgabe, zum Export und zur Löschung der vom Kunden eingestellten Daten bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Rechte an der Software und geistiges Eigentum

01 Sämtliche Rechte an der Webapplikation, der mobilen Anwendung sowie an deren Bestandteilen, insbesondere am Quell- und Objektcode, an der Softwarearchitektur, den Funktionen, Benutzeroberflächen, Designs, Grafiken, Datenbankstrukturen, Dokumentationen und sonstigen technischen oder kreativen Bestandteilen, stehen ausschließlich CareDoc UG (haftungsbeschränkt) oder den jeweiligen Rechteinhabern zu.

02 Durch den Vertrag werden dem Kunden ausschließlich die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte übertragen. Im Übrigen werden keine Rechte an der Software oder sonstigen Leistungen von CareDoc UG (haftungsbeschränkt) eingeräumt.

03 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verkaufen, zu lizenzieren oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich gestattet oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig ist.

04 Die Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Daten und Inhalte, die der Kunde selbst in die Webapplikation oder mobile Anwendung einstellt oder dort erzeugt. An diesen Daten und Inhalten verbleiben die Rechte beim Kunden bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. Die datenschutzrechtlichen Regelungen sowie die Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

05 Der Kunde räumt CareDoc UG (haftungsbeschränkt) an den von ihm eingestellten oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten und Inhalten ausschließlich diejenigen Nutzungsrechte ein, die zur vertragsgemäßen Bereitstellung, Durchführung, Wartung, Fehlerbehebung und Sicherung der vereinbarten Leistungen sowie zur vereinbarten Datenrückgabe und Löschung erforderlich sind. Die Rechte sind auf den hierfür erforderlichen Umfang und Zeitraum beschränkt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt nach Maßgabe des AVV und seiner dokumentierten Weisungen, vorbehaltlich gesetzlicher Verarbeitungspflichten.

Eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten zu eigenen Zwecken der Produktentwicklung oder Produktverbesserung ist von dieser Rechteeinräumung nicht umfasst. Dies gilt insbesondere für Patienten- und Gesundheitsdaten.

Zur Weiterentwicklung darf CareDoc anonymisierte Daten verwenden, sofern deren Gewinnung und Nutzung rechtmäßig erfolgen und vertragliche Vertraulichkeitspflichten sowie Rechte des Kunden und Dritter gewahrt bleiben. Eine Anonymisierung im Rahmen der Auftragsverarbeitung setzt eine entsprechende dokumentierte Weisung des Kunden und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung voraus. Diese Klausel stellt keine solche Weisung dar. Die Anonymisierung muss gewährleisten, dass betroffene Personen unter Berücksichtigung aller nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich eingesetzten Mittel nicht oder nicht mehr identifiziert werden können. Eine bloße Pseudonymisierung genügt nicht. CareDoc darf keine Reidentifizierung vornehmen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten zur Weiterentwicklung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden und einer hierfür tragfähigen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Bei Gesundheitsdaten oder anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten müssen zusätzlich die Voraussetzungen des Art. 9 DSGVO erfüllt sein. Vor Beginn einer solchen Verarbeitung sind die Zwecke, die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten und die erforderlichen Informationen für betroffene Personen gesondert festzulegen. Die Zustimmung des Kunden zu diesen AGB ersetzt weder eine erforderliche Einwilligung betroffener Personen noch eine sonstige erforderliche Rechtsgrundlage.

06 Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen oder sonstige Rückmeldungen des Kunden zur Webapplikation oder mobilen Anwendung dürfen von CareDoc UG (haftungsbeschränkt) zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Dienste verwendet werden, soweit hierdurch keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden entgegen den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen verwendet werden.

07 Soweit im Rahmen der Nutzung der Webapplikation oder mobilen Anwendung Inhalte, Dokumente, Vorlagen oder sonstige Materialien von CareDoc bereitgestellt werden, dürfen diese ausschließlich im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung verwendet werden. Eine eigenständige kommerzielle Verwertung oder Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder für die bestimmungsgemäße Nutzung der Leistungen erforderlich ist.

08 Die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Datenbank- und sonstige Schutzrechte, sind vom Kunden zu beachten. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Webapplikation oder mobile Anwendung eingestellten Inhalte und Daten keine Rechte Dritter verletzen und dass er zur vertragsgemäßen Verarbeitung dieser Inhalte und Daten berechtigt ist.

09 Soweit CareDoc UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Weiterentwicklung der Webapplikation oder mobilen Anwendung Änderungen, Anpassungen, Erweiterungen oder neue Funktionen bereitstellt, verbleiben sämtliche Rechte hieran bei CareDoc UG (haftungsbeschränkt) bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

10 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere gesetzlich erlaubte Nutzungen der Software, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 7 Mängel und Gewährleistung

01 CareDoc stellt die Software während der Vertragslaufzeit in dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang zur Verfügung und erhält sie in einem Zustand, der die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht.

02 Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die Software wesentlich von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang abweicht und dadurch die vertragsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

03 Unerhebliche Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen erheblichen Mangel dar. Gleiches gilt für rein optische Abweichungen ohne wesentliche Auswirkungen auf die vereinbarte Funktionalität.

04 Der Kunde hat auftretende Mängel und Störungen CareDoc möglichst unverzüglich nach Kenntniserlangung über die vorgesehenen Supportkanäle mitzuteilen und CareDoc die für die Prüfung und Fehlerbehebung erforderlichen und zumutbaren Informationen zur Verfügung zu stellen.

05 CareDoc wird ordnungsgemäß gemeldete Mängel innerhalb einer unter Berücksichtigung von Art, Schwere, Auswirkungen und technischen Umständen angemessenen Frist untersuchen und, soweit CareDoc hierfür verantwortlich ist, geeignete Maßnahmen zur Behebung ergreifen.

06 Die Mangelbeseitigung kann insbesondere durch Fehlerkorrektur, Aktualisierung, Bereitstellung eines Updates, Anpassung der Software oder durch eine zumutbare technische Übergangslösung erfolgen, sofern hierdurch die vertragsgemäße Nutzung wiederhergestellt wird.

07 Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Art der Mangelbeseitigung besteht nicht, sofern die von CareDoc gewählte Maßnahme für den Kunden zumutbar ist und die vertragsgemäße Nutzung der Software dadurch hergestellt wird.

08 Soweit eine Beeinträchtigung auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht, insbesondere auf ungeeigneten Endgeräten, nicht unterstützten Systemen oder Browsern, einer unzureichenden Internetverbindung, vom Kunden eingesetzter Drittsoftware, unzulässigen Veränderungen oder einer nicht vertragsgemäßen Nutzung von CareDoc, bestehen insoweit keine Mängelansprüche gegenüber CareDoc.

09 Gleiches gilt für Störungen von Drittanbieterdiensten, die der Kunde eigenständig ausgewählt oder außerhalb der von CareDoc geschuldeten Leistungen eingesetzt hat. Soweit CareDoc einen Drittanbieter zur Erfüllung eigener Vertragspflichten einsetzt, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

10 Der Kunde wird CareDoc bei der Untersuchung und Beseitigung eines Mangels im erforderlichen und zumutbaren Umfang unterstützen, insbesondere indem er das Fehlerbild nachvollziehbar beschreibt und erforderliche Informationen zur Reproduktion des Fehlers bereitstellt.

11 Kann ein von CareDoc zu vertretender erheblicher Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder schlägt die Mangelbeseitigung endgültig fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht zur angemessenen Minderung der Vergütung sowie, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, das Recht zur Kündigung.

12 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln richten sich ergänzend nach den Regelungen dieser AGB zur Haftung.

13 CareDoc schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, pflegerischen, abrechnungsbezogenen oder sonstigen geschäftlichen Erfolg des Kunden, sondern die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Funktionen der Software.

14 CareDoc übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software mit jeder vom Kunden eingesetzten Hard- oder Software, jedem Endgerät, Browser oder Drittanbietersystem kompatibel ist. Maßgeblich sind die von CareDoc jeweils unterstützten technischen Voraussetzungen und Schnittstellen.

15 Gesetzlich zwingende Gewährleistungs- und Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

§8 Technische Voraussetzungen

01 Für die Nutzung von CareDoc benötigt der Kunde eine funktionsfähige Internetverbindung sowie geeignete und ausreichend leistungsfähige Endgeräte.

02 Die Webanwendung ist für die Nutzung mit aktuellen, von CareDoc unterstützten Webbrowsern vorgesehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen unterstützten Browser in einer aktuellen und sicherheitsgepflegten Version einzusetzen.

03 Für die Nutzung der mobilen CareDoc-App ist ein kompatibles mobiles Endgerät mit einem von CareDoc unterstützten Betriebssystem sowie einer unterstützten Version der CareDoc-App erforderlich.

04 Die jeweils unterstützten Browser, Betriebssysteme, App-Versionen und sonstigen technischen Voraussetzungen können von CareDoc außerhalb dieser AGB, insbesondere innerhalb der Software, in der Dokumentation oder auf der Website von CareDoc, bekannt gegeben werden.

05 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung von CareDoc erforderlichen technischen Voraussetzungen in seinem Verantwortungsbereich bereitzustellen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören insbesondere eine ausreichende Internetverbindung, geeignete Endgeräte, aktuelle Betriebssysteme und Browser sowie erforderliche Sicherheitsupdates.

06 CareDoc ist berechtigt, die technischen Voraussetzungen an den Stand der Technik sowie an Sicherheits-, Kompatibilitäts- und Funktionsanforderungen anzupassen. CareDoc wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

07 Soweit CareDoc die Unterstützung bestimmter älterer Browser, Betriebssysteme, App-Versionen oder technischer Komponenten einstellt und dies die Nutzung für den Kunden wesentlich beeinträchtigen kann, wird CareDoc hierüber nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf informieren.

08 CareDoc übernimmt keine Gewähr für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Software auf nicht unterstützten, veralteten oder technisch veränderten Systemen, Endgeräten, Browsern oder Betriebssystemen.

09 Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für die von ihm eingesetzten Endgeräte und Systeme zu treffen. Hierzu gehören insbesondere die Installation verfügbarer Sicherheitsupdates, ein angemessener Schutz vor Schadsoftware sowie der Schutz der verwendeten Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff.

10 Soweit die Nutzung einzelner Funktionen von CareDoc den Zugriff auf Funktionen oder Berechtigungen des Endgeräts erfordert, insbesondere Kamera, Dateispeicher oder Benachrichtigungen, ist der Kunde beziehungsweise der jeweilige Nutzer dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Berechtigungen zu erteilen.

11 Für Störungen oder Einschränkungen, die ausschließlich darauf beruhen, dass die technischen Voraussetzungen im Verantwortungsbereich des Kunden nicht erfüllt werden, ist CareDoc nicht verantwortlich. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei von CareDoc zu vertretenden Mängeln bleiben unberührt.

§9 Haftung

01 CareDoc haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von CareDoc, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

02 CareDoc haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

03 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet CareDoc nur auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

04 Eine zusätzliche Begrenzung der Haftung nach Absatz 03 auf ein Vielfaches der vereinbarten Vergütung besteht nicht. Bei der Bestimmung des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens sind insbesondere die vereinbarte Nutzung der Software zur Dokumentation und Abrechnung von Betreuungsleistungen sowie Art und Umfang der vertragsgemäß verarbeiteten Daten zu berücksichtigen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher vertraglicher Datenschutz- oder Vertraulichkeitspflichten gilt ebenfalls Absatz 03. Gesetzliche Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO sowie gesetzliche Ausgleichsansprüche zwischen den an der Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern werden durch die Haftungsbeschränkungen dieser AGB nicht eingeschränkt. Die Fälle unbeschränkter Haftung nach den Absätzen 01, 02 und 06 bleiben unberührt.

05 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von CareDoc ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

06 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit CareDoc einen Mangel arglistig verschwiegen, eine ausdrückliche Garantie übernommen oder ein Beschaffungsrisiko ausdrücklich übernommen hat.

07 Soweit die Haftung von CareDoc nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CareDoc.

08 Für den Verlust von Daten haftet CareDoc im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in Höhe desjenigen Schadens, der auch bei Durchführung angemessener und dem jeweiligen Verantwortungsbereich entsprechender Datensicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen entstanden wäre. Die datenschutzrechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen von CareDoc zur Datensicherheit und Datensicherung bleiben hiervon unberührt.

09 CareDoc haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen, insbesondere aufgrund ungeeigneter Endgeräte, einer unzureichenden Internetverbindung, vom Kunden eingesetzter Drittsoftware oder einer vertragswidrigen Nutzung der Software.

10 Für Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von CareDoc nicht zu vertretende Umstände gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verpflichtung von CareDoc, angemessene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Betriebs zu treffen, bleibt unberührt.

11 Soweit Drittanbieter oder externe Dienste vom Kunden eigenständig ausgewählt, beauftragt oder außerhalb der von CareDoc geschuldeten Leistungen eingesetzt werden, haftet CareDoc nicht für deren Leistungen. Soweit Drittanbieter von CareDoc zur Erfüllung eigener Vertragspflichten eingesetzt werden, bleibt die gesetzliche Verantwortlichkeit von CareDoc unberührt.

12 Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

01 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.

02 Soweit CareDoc im Rahmen der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt der Kunde grundsätzlich als Verantwortlicher und CareDoc als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.

03 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch CareDoc im Auftrag des Kunden erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Vertrags über die Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

04 Die Auftragsverarbeitung kann insbesondere personenbezogene Daten von Patienten, Pflegebedürftigen, Klienten, Mitarbeitern, Ansprechpartnern oder sonstigen Personen umfassen, deren Daten der Kunde über CareDoc verarbeitet.

05 Abhängig von der Nutzung durch den Kunden können insbesondere Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet werden.

06 Der Kunde ist als Verantwortlicher insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Eingabe und Verarbeitung der von ihm über CareDoc verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie für das Vorliegen der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen verantwortlich.

07 CareDoc verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden grundsätzlich ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen und entsprechend den dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer darüber hinausgehenden Verarbeitung besteht.

08 CareDoc trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Einzelheiten der technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus den jeweils geltenden TOMs beziehungsweise dem AVV.

09 CareDoc stellt sicher, dass zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

10 CareDoc ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter zur Erbringung der vereinbarten Leistungen einzusetzen. Die Voraussetzungen für deren Einsatz sowie die Information des Kunden über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern richten sich nach dem AVV.

11 Die Einzelheiten zu Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten, betroffenen Personengruppen, Weisungsrechten, Kontrollrechten, Unterstützungsleistungen, Datenschutzverletzungen, Unterauftragsverarbeitern sowie zur Löschung oder Rückgabe personenbezogener Daten werden im AVV geregelt.

12 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Maßgabe des AVV und der vertraglichen Vereinbarungen gelöscht oder an den Kunden zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.

13 Soweit CareDoc personenbezogene Daten für eigene Zwecke und in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeitet, insbesondere Vertrags-, Abrechnungs- oder Ansprechpartnerdaten, erfolgt diese Verarbeitung nach den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und den Datenschutzhinweisen von CareDoc.

14 Die datenschutzrechtliche Verantwortung des Kunden für die von ihm in CareDoc eingestellten und verarbeiteten Daten bleibt von den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von CareDoc unberührt.

§ 11 Verfügbarkeit und Wartung

01 CareDoc stellt die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Die Bereitstellung erfolgt nach Maßgabe der vereinbarten Leistungen und unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik.

02 CareDoc schuldet die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der vertragsgemäßen Nutzbarkeit der Software. Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich im Vertrag, in einer einbezogenen Leistungsbeschreibung oder in einem gesonderten Service Level Agreement (SLA) vereinbart ist. Das Fehlen einer solchen Prozentvereinbarung schränkt die vertraglichen Leistungspflichten von CareDoc und die Rechte des Kunden bei Mängeln oder sonstigen Leistungsstörungen nicht ein.

03 Angaben zur Verfügbarkeit von Rechenzentren, Hosting-Anbietern, Netzwerken oder sonstigen technischen Dienstleistern stellen keine Zusicherung einer entsprechenden Gesamtverfügbarkeit der CareDoc-Software dar.

04 Nicht als von CareDoc zu vertretende Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereichs von CareDoc liegen, insbesondere Störungen des Internets, der Telekommunikationsnetze, der Infrastruktur des Kunden oder sonstiger vom Kunden eingesetzter Systeme und Geräte.

05 Ebenfalls ausgenommen sind Störungen oder Einschränkungen, die durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder sonstige von CareDoc nicht zu vertretende Ereignisse verursacht werden.

06 Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen können die Verfügbarkeit der Software vorübergehend einschränken. Für deren Durchführung und Ankündigung gelten die Regelungen in den Absätzen 07 und 08 dieses Paragraphen..

07 Planbare Wartungsarbeiten, die zu einer wesentlichen Einschränkung der Nutzung führen können, werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durchgeführt und dem Kunden, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist, im Voraus angekündigt.

08 Unaufschiebbare Wartungs-, Sicherheits- oder Notfallmaßnahmen können auch ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden, wenn dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, zur Fehlerbehebung oder zur Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

09 CareDoc wird Störungen der Software im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb angemessener Frist bearbeiten. Art und Priorität der Bearbeitung richten sich insbesondere nach Schwere, Auswirkungen und Dringlichkeit der jeweiligen Störung.

10 Der Kunde hat erkennbare Störungen möglichst unverzüglich und mit den für die Fehleranalyse erforderlichen Informationen an CareDoc zu melden.

11 Einschränkungen, die durch eine vertragswidrige Nutzung, unzureichende technische Voraussetzungen beim Kunden, vom Kunden eingesetzte Drittsoftware oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht werden, gelten nicht als von CareDoc verursachte Nichtverfügbarkeit.

12 Soweit für einen Tarif oder einen einzelnen Kunden ein gesondertes SLA vereinbart wird, gehen dessen Regelungen zu Verfügbarkeit, Wartungsfenstern, Reaktionszeiten und gegebenenfalls Servicegutschriften den allgemeinen Regelungen dieses Paragraphen vor.

§ 12 Support und Störungsmeldungen

01 CareDoc stellt dem Kunden für Fragen zur Nutzung der Software sowie zur Meldung technischer Störungen einen Support zur Verfügung.

02 Supportanfragen können über die von CareDoc hierfür bereitgestellten Kontakt- und Supportkanäle eingereicht werden. Die jeweils verfügbaren Kontaktmöglichkeiten werden dem Kunden innerhalb der Software oder auf der Website von CareDoc bekannt gegeben.

03 Der Support umfasst insbesondere die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu technischen Störungen, Fehlern und Problemen bei der vertragsgemäßen Nutzung von CareDoc.

04 Der Kunde soll bei einer Supportanfrage alle Informationen bereitstellen, die für die Prüfung und Bearbeitung erforderlich und ihm zumutbar sind. Hierzu können insbesondere eine Beschreibung des Problems, der Zeitpunkt des Auftretens, betroffene Funktionen sowie geeignete technische Informationen gehören.

05 CareDoc bearbeitet Supportanfragen innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung ihrer Dringlichkeit, Schwere und Auswirkungen auf die Nutzung der Software.

06 Soweit keine gesonderten Service Level oder Supportzeiten vereinbart wurden, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Lösungszeit.

07 CareDoc ist berechtigt, Supportanfragen nach ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Störungen, die eine vertragsgemäße Nutzung der Software vollständig oder wesentlich verhindern, können gegenüber allgemeinen Bedienungsfragen oder geringfügigen Beeinträchtigungen vorrangig bearbeitet werden.

08 Der Support umfasst grundsätzlich keine individuelle Beratung zu rechtlichen, steuerlichen, abrechnungsrechtlichen, medizinischen oder pflegefachlichen Fragestellungen, soweit eine solche Beratung nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.

09 Ebenfalls nicht vom allgemeinen Support umfasst sind insbesondere individuelle Anpassungen, Datenmigrationen, Schulungen, die Einrichtung von Drittanbietersystemen oder sonstige Leistungen, die über die Unterstützung bei der vertragsgemäßen Nutzung von CareDoc hinausgehen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

10 Soweit für bestimmte Tarife oder Kunden gesonderte Supportleistungen, Supportzeiten, Reaktionszeiten oder Service Level vereinbart werden, gehen diese individuellen Vereinbarungen den allgemeinen Regelungen dieses Paragraphen vor.

11 Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 13 Datenexport, Anbieterwechsel, Vertragsende und Löschung

01 Der Kunde kann die von ihm in CareDoc eingestellten sowie die im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung erzeugten und über die vorgesehenen Exportfunktionen verfügbaren Daten während der Vertragslaufzeit selbstständig exportieren und außerhalb von CareDoc sichern.

02 CareDoc ermöglicht dem Kunden nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2023/2854 („EU Data Act“), zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln oder die exportierbaren Daten in eine eigene IT-Infrastruktur zu übertragen.

03 Zu den exportierbaren Daten gehören, soweit sie beim Kunden vorhanden, von diesem eingegeben oder im Rahmen seiner Nutzung von CareDoc erzeugt wurden, insbesondere Kunden- und Mitarbeiterstammdaten, Leistungsnachweise, Rechnungsdaten, Budgetdaten, Abtretungserklärungen, Einsatzplanungsdaten, vom Kunden eingestellte Dokumente und Anhänge sowie die für deren Nutzung erforderlichen Metadaten.

04 Nicht vom Export umfasst sind Daten oder Bestandteile, die durch Rechte Dritter geschützt sind, Geschäftsgeheimnisse von CareDoc oder Dritten darstellen oder ausschließlich die interne Funktionsweise, Sicherheit oder Organisation der Software betreffen, sofern und soweit deren Bereitstellung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Der Export der Kundendaten darf nicht allein deshalb eingeschränkt werden, weil ihre Bereitstellung technische oder organisatorische Mitwirkungshandlungen von CareDoc erfordert.

05 Die Daten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt, soweit dies technisch möglich und gesetzlich vorgeschrieben ist. Die jeweils unterstützten Formate und Exportwege werden innerhalb der Software, in der Leistungsbeschreibung oder in einer gesonderten Dokumentation bekannt gegeben. Soweit technisch verfügbar, kann die Übertragung auch über hierfür vorgesehene Schnittstellen erfolgen.

06 Der Kunde kann einen Anbieterwechsel oder die Übertragung in eine eigene IT-Infrastruktur in Textform gegenüber CareDoc erklären. Die vertraglichen Regelungen zur Laufzeit und Kündigung bleiben unberührt. Die Frist für die Einleitung des Wechselvorgangs beträgt höchstens zwei Monate, soweit nicht vertraglich eine kürzere Frist oder gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist.

07 CareDoc unterstützt den Kunden und einen von ihm benannten neuen Anbieter im gesetzlich erforderlichen Umfang bei der Durchführung des Wechsels. CareDoc trifft angemessene Maßnahmen, um die Kontinuität der vereinbarten Leistungen während des Wechselvorgangs aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der betroffenen Daten zu gewährleisten.

08 Der Wechselvorgang wird grundsätzlich innerhalb einer Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen nach Ablauf der maßgeblichen Kündigungs- oder Einleitungsfrist abgeschlossen. Ist die Einhaltung dieser Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht möglich, informiert CareDoc den Kunden innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist über die Gründe und nennt eine angemessene alternative Übergangsfrist. Diese darf die gesetzlich zulässige Höchstdauer nicht überschreiten.

09 Der Kunde ist verpflichtet, CareDoc und einen gegebenenfalls von ihm ausgewählten neuen Anbieter in angemessenem und zumutbarem Umfang beim Wechsel zu unterstützen. Er hat insbesondere die erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zielsysteme und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.

10 Nach Abschluss des Wechselvorgangs oder Beendigung des Vertrags stellt CareDoc die exportierbaren Daten für einen Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung, soweit keine längere Frist im AVV, im Einzelvertrag oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgesehen ist. Während dieses Zeitraums kann der Kunde die Bereitstellung der Daten über den CareDoc-Support verlangen, soweit ein selbstständiger Export nicht mehr möglich ist.

11 CareDoc darf für den Anbieterwechsel oder die nachträgliche Bereitstellung von Daten nur solche Entgelte verlangen, die nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig sind. Soweit ein Entgelt zulässig ist, darf es die CareDoc unmittelbar durch den Wechsel entstehenden Kosten nicht übersteigen und wird dem Kunden vorab transparent mitgeteilt. Ab dem gesetzlich vorgesehenen Wegfall von Wechselentgelten, insbesondere ab dem 12. Januar 2027 nach Maßgabe des EU Data Act, werden für den gesetzlich geschuldeten Anbieterwechsel keine Wechselentgelte erhoben.

12 Nicht vom gesetzlichen Anbieterwechsel umfasste Zusatzleistungen, insbesondere eine individuelle Datenaufbereitung, Datenbereinigung, Konvertierung in ein nicht unterstütztes Sonderformat, Datenmigration in ein fremdes System oder sonstige kundenspezifische Unterstützungsleistungen, können gesondert vergütet werden. CareDoc informiert den Kunden vor der Durchführung über den Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten. Zwingende gesetzliche Ansprüche auf Datenzugang, Datenübertragung und Anbieterwechsel bleiben unberührt.

13 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet grundsätzlich die Zugangs- und Nutzungsberechtigung des Kunden für CareDoc. Die Rechte des Kunden auf Datenexport, Datenabruf und Anbieterwechsel während der hierfür geltenden Fristen bleiben unberührt.

14 Nach Ablauf der maßgeblichen Export-, Abruf- und Übergangsfristen löscht CareDoc die Kundendaten nach Maßgabe des AVV und der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, soweit der Kunde keinen rechtzeitigen Export oder Anbieterwechsel verlangt hat und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.

15 Die Einzelheiten zur Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten, zum Umgang mit Sicherungskopien sowie zu gesetzlichen Aufbewahrungsfristen richten sich ergänzend nach dem zwischen CareDoc und dem Kunden geschlossenen AVV.

16 Gesetzliche Rechte des Kunden auf Zugang, Herausgabe, Übertragung, Portabilität oder Löschung von Daten sowie gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten bleiben unberührt.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

01 Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen CareDoc und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

02 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von CareDoc ausschließlicher Gerichtsstand.

03 Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen CareDoc und dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

04 CareDoc bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

05 Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 15 Verjährung

01 Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

02 Die Verkürzung der Verjährungsfrist nach Absatz 01 gilt nicht für Ansprüche

a) wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

b) wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie,

d) nach dem Produkthaftungsgesetz,

e) aufgrund zwingender datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung, oder

f) in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung der Verjährungsfrist gesetzlich ausgeschlossen ist.

Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

03 Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten ebenfalls für Ansprüche von CareDoc auf Zahlung der vereinbarten Vergütung.

04 Die Regelungen über den Beginn, die Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

01 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Gegenforderungen berechtigt, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen und mit der Forderung von CareDoc in einem unmittelbaren Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

02 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

03 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung von CareDoc in Textform. CareDoc darf die Zustimmung nicht unbillig verweigern. § 354a HGB sowie sonstige zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.

04 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich seiner Anlagen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

05 Individuelle Vertragsabreden der Parteien haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vorrang individueller Vertragsabreden gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.

06 Die besonderen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Änderungen der Vertragsbedingungen, der vereinbarten Leistungen und der Preise bleiben unberührt.

07 Soweit in diesem Vertrag Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail oder über eine von CareDoc innerhalb der Software bereitgestellte Kommunikations- oder Verwaltungsfunktion, sofern die Erklärung dauerhaft gespeichert und ihrem Absender zugeordnet werden kann.

08 Der Kunde ist verpflichtet, seine bei CareDoc hinterlegten Kontakt-, Unternehmens- und Rechnungsdaten aktuell zu halten und CareDoc Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

09 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10 An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

11 Soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht, werden die Parteien eine wirksame und zumutbare Regelung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Die gesetzlichen Grenzen für die Auslegung und Ergänzung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

12 Individuell vereinbarte Regelungen, insbesondere in einem Angebot, Einzelvertrag, einer Leistungsbeschreibung, einem Service Level Agreement oder einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Fall eines Widerspruchs vor. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.