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Du brauchst Hilfe und weißt nicht mehr weiter, dann schau in unseren Fragen und Antworten nach, vielleicht findest du da schon deine benötigte Unterstützung.
CareDoc ist eine innovative Softwarelösung, die Pflege- und Unterstützungsunternehmen dabei unterstützt, Leistungsnachweise digital zu erstellen, zu verwalten und zu speichern.
Unsere cloudbasierte Plattform ermöglicht es, Leistungsnachweise einfach und schnell zu erfassen und digital zu signieren. Diese werden automatisch gespeichert und können bei Bedarf jederzeit abgerufen werden.
Du kannst CareDoc nutzen, indem du dich auf unserer Website registrierst und einen Zugang zur Plattform erhältst. Dort kannst du Leistungsnachweise erstellen, bearbeiten und verwalten.
Ja, absolut. Unsere Software wurde entwickelt, um intuitiv und einfach zu bedienen zu sein. Du benötigst keine technischen Vorkenntnisse, um CareDoc effektiv einzusetzen.
Mit CareDoc kannst du Zeit sparen, Verwaltungskosten senken und die Genauigkeit deiner Leistungsnachweise verbessern. Die digitale Lösung ermöglicht eine effiziente Abwicklung und hilft, Fehler zu minimieren.
Ja, wir bieten die Möglichkeit, bestehende Daten zu importieren, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Ja, wir bieten eine kostenlose Testphase an, in der du CareDoc unverbindlich ausprobieren kannst.
Selbstverständlich, du kannst deine Testphase jederzeit ohne weitere Verpflichtungen beenden.
Die Anmeldung erfolgt ganz einfach auf unserer Website. Klicke auf „Sign Up“ und folge den Anweisungen.
Ein Pflegegrad ist eine Bewertung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person festlegt. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die den Umfang und die Art der benötigten Pflegeleistungen bestimmen. Die Einstufung erfolgt durch die Pflegeversicherung und ermöglicht den Zugang zu finanzieller Unterstützung und Pflegeleistungen.
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten, um die Kosten für die häusliche Pflege zu decken. Es handelt sich um einen monatlichen Betrag, der je nach Pflegegrad und dem damit verbundenen Unterstützungsbedarf festgelegt wird. Das Pflegegeld kann von den Pflegebedürftigen flexibel eingesetzt werden, beispielsweise für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes oder die Unterstützung durch Angehörige. Es dient dazu, die pflegebedingten Kosten zu mindern und den Betroffenen mehr Autonomie und Wahlmöglichkeiten in der Pflege zu ermöglichen.
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden, um die häusliche Pflege und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen. Diese Leistungen umfassen unter anderem die körperliche Pflege, die medizinische Versorgung, die hauswirtschaftliche Unterstützung und die soziale Betreuung. Pflegesachleistungen werden je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf des Pflegebedürftigen von Pflegediensten erbracht und von der Pflegeversicherung finanziert. Sie sollen sicherstellen, dass die pflegebedürftigen Personen die erforderliche Unterstützung erhalten, um ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben in ihrer häuslichen Umgebung führen zu können.
Der Entlastungsbetrag ist ein finanzieller Zuschuss, der von der Pflegeversicherung an pflegebedürftige Menschen gewährt wird. Er dient dazu, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen und damit die Pflege zu Hause zu unterstützen. Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich bis zu 125 Euro und kann flexibel für verschiedene Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Inanspruchnahme von Betreuungsdiensten, Tagespflegeeinrichtungen, Haushaltshilfen oder auch die Finanzierung von niedrigschwelligen Angeboten zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Der Entlastungsbetrag soll dazu beitragen, die pflegebedürftigen Menschen und ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten und ihnen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen. Der Entlastungsbetrag kann sich auf bis zu 1.500 € pro Jahr summieren. Wenn der Betrag im aktuellen Jahr nicht vollständig genutzt wird, verfällt er am 30. Juni des folgenden Jahres. Es ist wichtig, den Betrag rechtzeitig einzusetzen, um von dieser finanziellen Unterstützung zu profitieren.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten. Wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit, kann eine Ersatzpflegekraft engagiert werden. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung übernommen, jedoch ist hierbei eine Genehmigung erforderlich. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, die Pflege kontinuierlich aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Pflegeperson zu entlasten. Die Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für die Pflegegrade 2-5. Zusätzlich kann ein weiterer Betrag von 806 Euro aus nicht genutzten Kurzzeitpflegeleistungen hinzukommen, wenn diese nicht beansprucht wurden. Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden. Das bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch für vergangene Zeiträume Leistungen beantragt werden können, sofern diese noch nicht geltend gemacht wurden.
Eine Abrechnung für die Krankenkasse beinhaltet in der Regel eine Rechnung, sowie den dazugehörigen Leistungsnachweis
Die Rechnung für die Krankenkasse muss folgendes erhalten:
· Adresse vom Unternehmen
· Adresse vom Kunden bzw. Adresse von der Krankenkasse bei Direktabrechnung
· IK-Nummer
· Rechnungsnummer
· Ausstellungsdatum
· Geburtsdatum der Patienten
· Leistungszeitpunkt
· Krankenkasse
· Versicherungsnummer
· Pflegegrad
· Leistungsart
· Gesamtbetrag /Einzelleistung
· Umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 16
· Kontodaten für den Empfang der Leistung
· USt ID Nr. oder Steuernummer
· Zuständiges Finanzamt
o Leistungsnehmer
· Name
· Vorname
· Geboren am
· Krankenkasse
· Versicherungsnummer
· Pflegegrad
o Leistungserbringer
· Unternehmensname
· Adresse
· IK-Nummer
o Leistungsmonat
o Leistungsart
o Stundenanzahl und an welchen Tagen
o Unterschrift Mitarbeiter / Unterschrift Kunde
o Uhrzeit
o Leistungsnehmer
· Name
· Vorname
· Geboren am
· Krankenkasse
· Versicherungsnummer
· Pflegegrad
o Leistungserbringer
· Unternehmensname
· Adresse
· IK-Nummer
o Leistungsmonat
o Leistungsart
o Stundenanzahl und an welchen Tagen
o Unterschrift Mitarbeiter / Unterschrift Kunde
o Uhrzeit
Elektronische Abrechnung:
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit der elektronischen Abrechnung an. Dabei werden die Rechnungsdaten elektronisch in einem speziellen Format übermittelt, das von der Krankenkasse akzeptiert wird. Dies geschieht oft über spezielle Abrechnungsportale oder über eine sichere Datenübertragung.
Post:
In einigen Fällen können Rechnungen auch per Post an die Krankenkasse geschickt werden. Hierbei ist es wichtig, die korrekte Postanschrift der Krankenkasse zu verwenden und die Rechnung gut lesbar und vollständig zu gestalten.
E-Mail:
Einige Krankenkassen akzeptieren auch Rechnungen per E-Mail. Dabei ist es wichtig, die Rechnung als PDF-Datei anzuhängen und sicherzustellen, dass die E-Mail-Adresse der Krankenkasse korrekt ist.
o § 45b SGB XI Entlastungsbetrag
o § 45a SGB XI Umwidmung der Pflegesachleistungen
o § 39 SGB XI Verhinderungspflege
o § 7a SGB XI Pflegeberatung
o § 24h SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft
o § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege
o § 38 SGB V Haushaltshilfe
o § 36 SGB XI Pflegesachleistungen
Krankenkassen haben in der Regel vier Wochen Zeit eine Rechnung zu bezahlen. In den meisten Fällen zahlen die Krankenkassen die Rechnung pünktlich. Leider kommt es sehr oft vor, dass die Krankenkassen den offenen Betrag trotz Abtretungserklärung auf das Konto des Pflegebedürftigen überweisen, um dies zu vermeiden, kannst du unsere Software verwenden, wodurch die Kassen ebenfalls die Rechnung deutlich schneller bezahlen.
Auch Abrechnungszentren genehmigen den Leistungsnachweis
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